Mietbedingungen Sonstiges

Mietbedingungen Sonstiges


Pflichten des Mieters:


Die Anzahlung beträgt 30% des Gesamtmietpreises und ist bei Vertragsabschluss fällig. Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.


Die Kaution in Höhe von 50,-€/ 100,-€/200,-€/250,-€ (je nach Modell des Mietgegenstands - siehe Preisliste/Übergabeprotokoll) ist bei Abholung der Mietsache in Bar zu hinterlegen oder im Voraus zu überweisen. Die Rückgabe der Kaution erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie die Zahlung.


Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache

(Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.


Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.


Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem  Zustand zurückzugeben, in dem er sie vom Vermieter erhalten hat. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (Rückgabezeitpunkt wird im Übergabeprotokoll festgelegt) berechet der Vermieter dem Mieter ab einer Überziehung von einer Stunde den doppelten Tagespreis für jeden weiteren Tag. Die Schadensersatzansprüche von Nachmietern wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache werden an den Mieter weiterbelastet.



Pflichten des Vermieters:


Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.


Der Vermieter hat die Mitsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.



Vertragslaufzeit:


Der Vertrag wird auf die vorne genannten Mietzeit abgeschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.



Salvatorische Klausel:


Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am Nächsten kommt.