Mietbedinungen Anhänger

Mietbedingungen für Motorradanhänger / Anhänger Plane


1. Mietgegenstand


Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, fahrbereiten und technisch einwandfreien Mietanhänger mit dem im Übergabeprotokoll genannten Zubehör.

Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift im Übergabeprotokoll an, dass er den Anhänger, die Fahrzeugpapiere und das Zubehör im ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat.


2. Mietpreis/Zahlungsbedingungen/Stornierung


Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

Die Anzahlung beträgt 30% des Mietpreises und ist bei Vertragsabschuss fällig.

Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren fällig:

15% des Mietpreises bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn

50% des Mietpreises bis zu 21 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn

90% des Mietpreises bei weniger als 21 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn


3. Kaution


Die Kaution in Höhe von 200,-€ muss bei Anhängerübergabe in Bar hinterlegt oder im Voraus überwiesen werden.

Bei ordnungsgemäßer und vertragsgemäßer Rücknahme des Anhängers wird die Kaution zurückerstattet.


4. Fahrzeugnutzung


Der Anhänger darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern genutzt werden.

Der Mieter und die angegebenen Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern.

Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des gemieteten Anhängers zu überprüfen.

Der Mieter darf den gemieteten Anhänger nicht überladen.

Die Ladung ist gegen Verrutschen und Herabfallen zu sichern.

Fahrten außerhalb Deutschlands müssen bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet werden.


5. Unfälle/Diebstahl/Brand


Nach einem Unfall, Diebstahl oder Brand des Anhängers ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und die Polizei zwecks Aufnahme eines Protokolls zu benachrichtigen. Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage eines vollständigen Unfallberichts den Vermieter zu unterrichten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.


6. Haftung des Vermieters


Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der Vermieter des Anhängers für diese Schäden nicht. Für Reifenschäden jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug, am Anhänger oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und sind somit ausdrücklich ausgeschlossen.


7. Haftung des Mieters


Der Mieter haftet für Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen Besitzes des Anhängers.


8. Rückgabe


Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör im ordnungsgemäßem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.


9. Versicherung


Der Versicherungsschutz für den gemieteten Anhänger erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung. Schäden am Anhänger, die der Mieter durch schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln verursacht oder Schäden, die während der Mietzeit ein unbekannter Dritter verursacht, hat der Mieter zu ersetzen.


10. Speicherung und Weitergabe von Vertragsdaten


Eine Weiterleitung der personenbezogenen Vertragsdaten an Ermittlungs- und Steuerbehörden kann für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichen Anhaltspunkte für ein unredliche Verhalten bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Anmietung, Vorlage falscher bzw. Verlust gemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Anhängers, bei Nichtmitteilung eines evtl. technischen Defektes, bei Verkehrsverstößen u. Ä.


11. Schlussbestimmungen


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmung hiervon unberührt.